Andere Reifengröße eintragen: Deutschland, Österreich, Schweiz

Ob Sie zur Prüfstelle müssen, entscheiden zwei Dokumente: die Fahrzeugpapiere mit der Liste der freigegebenen Rad-Reifen-Kombinationen und der Nachweis, den die Felge mitbringt. Steht die Kombination in den Papieren, ist sie frei. Nennt ein Gutachten Ihr Modell und die Reifengröße, folgt eine kurze Abnahme. Nur ohne beides wird es aufwendig.

In drei Fragen zur richtigen Prüfung

SituationWas nötig ist
Reifengröße und Felge stehen im COC oder Typenscheinnichts; montieren und fahren
Felge hat ABE oder ECE-R 124 für Ihr Modell, Größe darin genanntAuflagen erfüllen, Dokument mitführen; meist keine Abnahme
Felge hat Teilegutachten für Ihr ModellAbnahme bei Prüfstelle oder Landesprüfstelle beziehungsweise Vorführung beim Strassenverkehrsamt
nur Reifengröße anders, Felge originalFreigabe im COC oder Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, dann Abnahme
kein Dokument für Felge oder GrößeEinzelbegutachtung mit Festigkeitsnachweis; oft nicht möglich

Freigegebene Größen in COC und Typenschein

Das COC-Papier, die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, listet unter Ziffer 35 alle Rad-Reifen-Kombinationen, die der Hersteller für das Modell genehmigt hat, mit Reifengröße, Betriebskennung, Felgenbreite und Einpresstiefe. In Deutschland steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur je eine Größe pro Achse in den Feldern 15.1 und 15.2; die übrigen Kombinationen aus dem COC gelten trotzdem. In Österreich enthält der Typenschein oder das COC dieselbe Liste, in der Schweiz die Typengenehmigung, auf die der Fahrzeugausweis verweist.

Die Liste ist oft länger als gedacht. Viele Kompaktwagen haben vier bis acht Kombinationen von 15 bis 18 Zoll freigegeben, Winterräder mit kleinerer Felge eingeschlossen. Mit dem Reifenrechner vergleichen Sie die Größen untereinander und sehen, welche dem Wunsch am nächsten kommt.

Felge mit ABE oder ECE-R 124

Zubehörfelgen kommen mit einem von drei Dokumenten. Welches es ist, steht in der Produktbeschreibung und auf dem Beipackzettel. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug mit Hersteller- und Typschlüsselnummer und die gewünschte Reifengröße im Dokument stehen; die Schlüsselnummern finden Sie in den Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung.

ABE
Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts für die Felge. Die Felge trägt die KBA-Nummer. Sind alle Auflagen erfüllt, entfällt in Deutschland die Abnahme; die ABE gehört ins Auto.
ECE-R 124
Europäische Genehmigung für Ersatzräder. Die Felge entspricht in Maßen und Einpresstiefe dem Originalrad. Abnahmefrei für alle Reifengrößen, die das COC für diese Felgengröße nennt.
Teilegutachten
Prüfbericht eines technischen Dienstes wie TÜV oder DEKRA. Er listet Fahrzeuge, Reifengrößen und Auflagen. Eine Abnahme ist immer nötig.
Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung von Reifen- oder Fahrzeughersteller, dass eine nicht gelistete Reifengröße auf einer Originalfelge technisch unbedenklich ist. Grundlage für die Abnahme, wenn nur die Reifengröße wechselt.

Auflagen stehen im Dokument als Codes mit Erläuterung. Sie gelten für ABE und Gutachten gleichermaßen; eine nicht erfüllte Auflage macht auch eine ABE ungültig.

Typische AuflageWas sie verlangt
FreigängigkeitPrüfung bei vollem Lenkeinschlag und eingefedertem Fahrwerk, oft nur durch eine Prüfstelle
RadabdeckungReifen muss im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte vom Kotflügel abgedeckt sein; ggf. Kante umbördeln
SchneekettenVerbot oder nur bestimmte feingliedrige Ketten
Radschrauben und Zentrierringnur die im Gutachten genannten Teile
TachoAngleichung oder Nachweis der Anzeige, siehe Tacho anpassen
Fahrwerknur mit Serienfahrwerk oder nur mit bestimmten Tieferlegungen

Teilegutachten und Abnahme in Deutschland

Mit einem Teilegutachten erfolgt eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO. Sie dauert meist 20 bis 40 Minuten.

  1. Räder in der Gutachtengröße montieren und alle Auflagen umsetzen, etwa Kotflügelkante bearbeiten oder Tacho angleichen.
  2. Prüfstelle wählen: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine Werkstatt mit Prüfstützpunkt. Viele Stellen prüfen ohne Termin.
  3. Teilegutachten, Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls COC mitbringen.
  4. Der Prüfer kontrolliert Maße und Kennzeichnung der Felge, Reifengröße und Index, Radabdeckung, Freigängigkeit bei Lenkeinschlag, Schrauben und Tachoanzeige.
  5. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderungsabnahme. Sie bleibt im Auto.
  6. Die Zulassungsstelle berichtigt die Papiere bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug, etwa bei Umzug oder Halterwechsel. Wer möchte, lässt sie sofort eintragen.

Bemängelt der Prüfer eine Auflage, gibt es keine Bescheinigung; nach dem Nachbessern folgt eine Nachprüfung zu reduziertem Preis. Ohne Gutachten bleibt die Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO. Dafür braucht der Prüfer einen Festigkeitsnachweis der Felge, den bei Felgen ohne Kennzeichnung niemand liefern kann; in diesem Fall ist die Felge nicht eintragungsfähig. Teilen Sie die Änderung auch Ihrer Kfz-Versicherung mit, wenn der Vertrag Veränderungen am Fahrzeug abfragt.

Landesprüfstelle in Österreich

In Österreich ist jede Rad-Reifen-Kombination außerhalb von Typenschein und COC eine Änderung nach § 33 Kraftfahrgesetz. Der Zulassungsbesitzer muss sie dem Landeshauptmann anzeigen; die Genehmigung erteilt die Landesprüfstelle des Bundeslandes, in dem das Auto zugelassen ist. Ein Teilegutachten aus Deutschland wird in der Regel als Grundlage anerkannt.

Zuständig
Landesprüfstelle beim Amt der Landesregierung, in Wien die Magistratsabteilung 46
Unterlagen
Zulassungsschein, Typenschein oder COC, Felgengutachten, Ausweis
Ablauf
Termin vereinbaren, Auto mit montierten Rädern vorführen, Prüfung von Rädern und Freigängigkeit
Ergebnis
Genehmigung und Eintrag in die Genehmigungsdatenbank, auf die Zulassungsstellen und Pickerl-Prüfer zugreifen

Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG, dem Pickerl, fällt eine nicht genehmigte Kombination als schwerer Mangel auf. Gleiches gilt bei Polizeikontrollen; die Beamten können die Kennzeichen abnehmen, wenn die Verkehrssicherheit leidet.

Fremdfelgen und asa-Prüfbericht in der Schweiz

In der Schweiz gelten alle Kombinationen aus der Typengenehmigung ohne weitere Prüfung. Für Felgen, die nicht vom Fahrzeughersteller stammen, verlangen die Strassenverkehrsämter einen Prüfbericht nach den Richtlinien der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa. Er bestätigt Festigkeit, Maße und Eignung für das Modell. Felgenhersteller mit Schweizer Vertrieb liefern ihn meist mit; ein deutsches Teilegutachten wird oft akzeptiert, eine Rückfrage beim Kanton klärt das.

  1. Prüfbericht oder Gutachten für Felge und Fahrzeug beschaffen.
  2. Räder montieren und beim kantonalen Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung anmelden.
  3. Fahrzeug vorführen; geprüft werden Räder, Radabdeckung und Freigängigkeit.
  4. Nach bestandener Prüfung wird die Kombination im Fahrzeugausweis eingetragen.

Einige Kantone verzichten bei bestimmten Prüfberichten auf die Vorführung. Die Pflicht gilt auch für Winterräder in einer nicht genehmigten Größe.

Kosten der Eintragung

LandVorgangGebühr etwa
DeutschlandÄnderungsabnahme mit Teilegutachten50–100 €
DeutschlandAbnahme zusammen mit der Hauptuntersuchung30–60 € Aufschlag
DeutschlandEinzelbegutachtung nach § 21 StVZO150–400 €
DeutschlandBerichtigung der Zulassungsbescheinigung10–30 €
ÖsterreichGenehmigung bei der Landesprüfstelle50–150 €
SchweizNachprüfung beim StrassenverkehrsamtCHF 50–150
alleGutachten oder Prüfbericht nachkaufen20–100 €

Die Werte schwanken nach Prüfstelle, Bundesland und Kanton. Hinzu kommen Arbeiten aus den Auflagen: Kotflügel bördeln kostet 50 bis 150 Euro pro Achse, eine Tachoangleichung per Codierung 50 bis 150 Euro.

Folgen ohne Eintragung

In Deutschland erlischt die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO, sobald eine nicht genehmigte Kombination montiert ist, auch ohne Unfall und ohne Kontrolle. Das Auto gilt dann als nicht zugelassen.

Nach einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht den Schaden des Gegners, kann aber vom Fahrer bis zu 5000 Euro zurückfordern, wenn die Änderung den Unfall begünstigt haben kann. Die Kaskoversicherung kann die eigene Leistung kürzen oder verweigern.

Die Eintragung lässt sich jederzeit nachholen. Wer Räder schon gekauft hat, sucht zuerst beim Felgenhersteller per KBA-Nummer oder Artikelnummer ein Gutachten für das eigene Modell und meldet dann die Abnahme an. Findet sich keins, ist der Weiterverkauf der Räder meist günstiger als eine Einzelbegutachtung.